27.01.2023

Das Bundesbauministerium hat die neuen Bedingungen des 750 Millionen Euro schweren Förderprogramms der KfW für Neubauten vorgestellt. Erstmals wird der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen, vom Bau über die Nutzung bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Bauherren können ab März Anträge nach den neuen Kriterien stellen.

KfW-Neubauförderung: Was fördert die KfW?
Förderung bekommt, wer ein klimafreundliches und energieeffizientes Gebäude baut oder erstmals einen entsprechenden Neubau kauft. In jedem Fall muss das Gebäude den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) erfüllen. Wer zusätzlich nach den Vorgaben des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-Plus) baut, bekommt eine höhere Förderung.
EH40 bedeutet, dass ein Gebäude nur 40 Prozent der Energie verbraucht, die ein gesetzlich definiertes Standardhaus benötigt. Das zusätzliche Qualitätssiegel ist mit Anforderungen an die ökologische Qualität und Treibhausgasemissionen verbunden, etwa durch schadstoffarme Materialien beim Bau. Zuletzt waren EH40-Gebäude nur in Kombination mit dem QNG-Siegel gefördert worden.

Wer kann bei der KfW Anträge stellen? Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren sowie Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Gebäuden und Einheiten. Anträge stellen können also etwa Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen. Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowie politische Parteien. Dagegen können Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse etwa für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen erhalten.

Wie hoch fällt die einzelne Förderung bei Wohngebäuden aus? Die maximale Förderhöhe liegt bei 100.000 Euro pro Wohneinheit, wenn nur die Bedingungen für das EH40 erfüllt werden. Wird auch das Qualitätssiegel QNG-Plus vorgelegt, erhöht sich die Fördersumme auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Welche Laufzeitvarianten gibt es? Die Bemessungsgrundlage für die Kreditsummen ist die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten. Dafür stehen folgende Laufzeitvarianten zur Verfügung:

  • bis zu zehn Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 25 Jahre bei höchstens drei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre
  • bis zu 35 Jahre bei höchstens fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre

Für Nichtwohngebäude sind andere Konditionen vorgesehen.

Woran orientiert sich der Zinssatz? Der Zinssatz orientiert sich für alle Antragsteller an der Kapitalmarktentwicklung und wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln beträgt bis zu vier Prozent jährlich bei einer Laufzeit von 35 Jahren und zehn Jahren Zinsverbilligung.

Richtlinie Förderung Klimafreundlicher Neubau
Eckwerte Förderung