8. Januar 2020

Energieeffizient Bauen und Sanieren: Ab 24. Januar 2020 hebt die KfW im Zuge der steuerlichen Förderung nun auch ihre Tilgungs- und Investitionszuschüsse an – um mindestens um jeweils 10 Prozent. Bei Effizienzhäusern steigen zudem der maximale Kreditbetrag und die förderfähigen Kosten.

Fördersätze für Wohngebäude in der Übersicht
Bei Einzelmaßnahmen verdoppelt sich der Investitionszuschuss (Programm 430) von zehn auf 20 Prozent. Auch bei der Kreditvariante (152) gelten nun 20 Prozent (davor 7,5 %).
Der maximale Kreditbetrag bzw. die förderfähigen Investitionskosten bleiben für Einzelmaßnahmen bei 50.000 Euro.

Bei den Effizienzhäusern erhöhen sich alle bisherigen Zinssätze der Investitionszuschüsse (430) um zehn Prozent. Bei der Kreditvariante (151) steigen die förderfähigen Kosten sogar um 12,5 Prozent. Damit sind die Förderhöhen bei beiden Varianten (Zuschuss und Kredit) gleich hoch. Diese betragen beim KfW-Effizienzhaus 115 ab 24. Januar 25 Prozent, den höchsten Satz gibt es mit 40 % für das Effizienzhaus 55.
Der maximale Kreditbetrag (151) und die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen jeweils um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

Beim Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses (153) erhöht sich der Tilgungszuschuss ebenfalls um zehn Prozent. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

Fördersätze für Nichtwohngebäude in der Übersicht
Bei Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards (218, 219, 277/278) erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um zehn Prozent. Dieser beträgt z.B. beim Effizienzhaus 70 in Kürze 275 Euro je Quadratmeter.

Bei energetischen Einzelmaßnahmen (218, 219, 277/278) erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um 15 Prozent auf 20 Prozent und somit auf maximal 200 Euro je Quadratmeter.

Die Änderungen im Überblick: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/.