Energetische Sanierung des Eigenheims: bis zu 40.000 Euro Steuern sparen – verteilt über drei Jahre
2. Juli 2025
Wer ein selbst genutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann laut Vereinigter Lohnsteuerhilfe (VLH) bis zu 40.000 Euro Steuern sparen – verteilt über drei Jahre.
Voraussetzung ist unter anderem eine amtliche Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens, die ab 2025 nach einem einheitlichen Muster des Bundesfinanzministeriums (BMF) ausgestellt werden muss.
Gefördert werden Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, Heizungsmodernisierung oder digitale Optimierungssysteme – auch energetische Baubegleitung und Fachplanung sind mit bis zu 50 Prozent direkt absetzbar.
Wichtig: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre und im Besitz der Antragstellenden sein. Wer bereits Zuschüsse oder zinsvergünstigte Kredite erhält, kann keine Steuerermäßigung mehr nutzen – deshalb empfiehlt sich vorab eine steuerliche Beratung.
Mehr Infos hier
Wer ein selbst genutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann laut Vereinigter Lohnsteuerhilfe (VLH) bis zu 40.000 Euro Steuern sparen – verteilt über drei Jahre.
Voraussetzung ist unter anderem eine amtliche Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens, die ab 2025 nach einem einheitlichen Muster des Bundesfinanzministeriums (BMF) ausgestellt werden muss.
Gefördert werden Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, Heizungsmodernisierung oder digitale Optimierungssysteme – auch energetische Baubegleitung und Fachplanung sind mit bis zu 50 Prozent direkt absetzbar.
Wichtig: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre und im Besitz der Antragstellenden sein. Wer bereits Zuschüsse oder zinsvergünstigte Kredite erhält, kann keine Steuerermäßigung mehr nutzen – deshalb empfiehlt sich vorab eine steuerliche Beratung.
Mehr Infos hier