24. März 2020

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Erlass vom 23.3.2020 Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen bekanntgegeben.

Zentrale Botschaft:

Die Baustellen des Bundes sollen möglichst weiter betrieben werden und Baumaßnahmen erst eingestellt werden, wenn behördliche Maßnahmen dazu zwingen (z.B. Betretensverbote) oder aufgrund behördlicher Maßnahmen ein sinnvoller Weiterbetrieb nicht möglich ist (z.B. weil überwiegende Teile der Beschäftigten des Auftragnehmers unter Quarantäne gestellt worden sind). Dies sei eine Frage des Einzelfalls.

Der unverzüglich geltende Erlass äußert sich zur Fortführung der Baumaßnahmen während der Corona-Pandemie, der Handhabung von Bauablaufstörungen und zu Zahlungen der Auftraggeber. Zu vergaberechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist ein gesonderter Erlass vorgesehen.

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