5. 1. 2020
Endlich! Ab 1. Januar 2020 können Wohnungs- und Hausbesitzer bis zu 40.000 Euro sparen, wenn sie ihre Immobilie dämmen oder etwa neue Fester einbauen. Die Fördergrenze für energetische Sanierungsmaßnahmen liegt bei 200.000 Euro bzw. maximal insgesamt 40.000 Euro pro Objekt.

Steuern sparen Hausbesitzer bei allen Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind:

  • Wärmedämmung Wände, Dach, Geschossdecken,
  • Erneuerung Fenster / Außentüren
  • Erneuerung / Neuinstallation Lüftungsanlage
  • Erneuerung Heizungsanlage
  • Einbau digitaler Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung von Heizungsanlagen

Der Steuerabzug erfolgt im Jahr des Abschlusses der energetischen Sanierungsmaßnahme und im darauffolgenden Kalenderjahr in Höhe von höchstens 7 Prozent der Aufwendungen (bis höchstens jeweils 14.000 Euro) und im zweiten folgenden Kalenderjahr in Höhe von 6 Prozent der Kosten der energetischen Sanierung (bis höchstens 12.000 Euro).

Die steuerlichen Förderungsmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gelten befristet für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029.

Wie die technischen Mindestanforderungen aussehen, kann in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung nachgelesen werden.

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