IVH veröffentlicht Video zu Großbrandtests von PV-Anlagen auf Flachdächern

Kategorien: Aktuelles

25. Februar 2026

Ein neu veröffentlichtes Video des IVH zeigt Erkenntnisse aus Brandversuchen von PV-Anlagen auf Flachdächern mit brennbarer bzw. nicht brennbarer Dämmung im Dachaufbau. Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Versuchen liegt jedoch nicht in der unterschiedlichen Brandklasse der Dämmung, sondern in der Verwendung einer zementgebundenen Platte („Cement Board Rooftop”). Der Brand der PV-Anlage auf der Dachkonstruktion mit der nicht brennbaren Platte auf der brennbaren Dämmung erlosch innerhalb weniger Minuten von selbst. Der PV-Anlagen-Brand ohne die nicht brennbare Platte auf der nicht brennbaren Dämmung entwickelte sich hingegen derart heftig, dass der Brandversuch aus Umwelt- und Sicherheitsaspekten vom Prüfinstitut abgebrochen werden musste.

Mehr dazu hier in unserer Technischen Information.

Weitere Hintergründe hier:

Brandsicherheit von PV-Flachdächern:

Mit der wachsenden Solarpflicht steigen die Anforderungen an sichere Photovoltaiklösungen auf Flachdächern. Ab 2026 müssen neue gewerbliche und öffentliche Gebäude, ab 2027 sanierte Bestandsgebäude und spätestens 2029 neue Wohngebäude mit PV ausgestattet werden. Industrielle Flachdächer bieten aufgrund ihrer großen Flächen und Zugänglichkeit ideale Voraussetzungen dafür. Sie stellen Planende jedoch vor neue brandschutztechnische Fragestellungen.

Regulatorische Lücken und reale Brandursachen

Aufgeständerte PV-Anlagen sind bauordnungsrechtlich keine Bauprodukte. Ihre CE-Kennzeichnung basiert auf der Niederspannungsrichtlinie und berücksichtigt den späteren Einbauort nicht. Dachaufbau und PV-Anlage werden brandschutztechnisch getrennt bewertet. Ein europäisches Prüfverfahren für das Zusammenspiel beider Systeme fehlt bislang. Für die Praxis entsteht daraus eine relevante Bewertungslücke.

Tatsächlich entstehen Brände an PV-Anlagen überwiegend nicht durch den Dachaufbau, sondern durch elektrische Fehler: beschädigte Kabel, fehlerhafte Steckverbindungen, lose Klemmen oder überhitzte Wechselrichter. Wind- und Schneelasten können diese Risiken zusätzlich erhöhen. Versicherer empfehlen daher qualitätsgesicherte Planung, fachgerechte Montage, zertifizierte Komponenten und regelmäßige Wartung.

Vor diesem Hintergrund veröffentlichte der Gesamtverband der Versicherer im Jahr 2023 die Empfehlung VdS 6023 „Photovoltaik-Anlagen auf Dächern mit brennbaren Baustoffen“. Sie benennt Dachaufbauten, die als akzeptabel gelten, etwa Gründächer, Kiesschichten oder Stahlbetondächer. Die Richtlinie wurde jedoch überwiegend aus elektrotechnischer Perspektive erarbeitet und berücksichtigt baupraktische Zusammenhänge nur eingeschränkt. Pauschale Annahmen gegenüber brennbaren und nicht brennbaren Dämmstoffen prägen die Empfehlungen.

Brandversuche zeigen: Schutzlagen sind entscheidend

Mehrere Industrieverbände, insbesondere der Industrieverband Hartschaum (IVH), überprüften diese Annahmen in großmaßstäblichen Brandversuchen unter wissenschaftlicher Begleitung. Getestet wurden Flachdachaufbauten mit unterschiedlichen Dämmstoffen und Abdichtungen unter PV-typischer thermischer Belastung. Die Ergebnisse zeigen eindeutig: Entscheidend für das Brandverhalten ist nicht die Dämmstoffart, sondern der Schichtenaufbau oberhalb der Dämmung – insbesondere Abdichtungen sowie Trenn- und Schutzlagen.

Großbrandversuche mit EPS-gedämmten Dächern belegen, dass nichtbrennbare Schutzlagen, etwa Glasvliese oder mineralische Platten direkt unter der Abdichtung, eine wirksame Brandausbreitung verhindern. Besonders effektiv erwiesen sich zementgebundene Span- oder Faserzementplatten, die Wärme aufnehmen und verteilen. Temperaturen auf der Dämmoberfläche blieben niedrig, ein Durchbrand wurde verhindert, das Brandgeschehen blieb lokal begrenzt und selbstverlöschend.

Ein Vergleichstest mit nichtbrennbarer Dämmung ohne zusätzliche Schutzlage zeigte hingegen eine deutlich stärkere Brandintensität, sodass der Versuch aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden musste. Das verdeutlicht: Nichtbrennbare Dämmstoffe allein garantieren keinen erhöhten Brandschutz.

Fazit: Mit dem beschleunigten PV-Ausbau gewinnt die brandschutztechnische Qualität von Flachdächern weiter an Bedeutung. Entscheidend ist nicht die Brandklasse einzelner Baustoffe, sondern das Gesamtsystem Dach.

Ein neu veröffentlichtes Video des IVH zeigt Erkenntnisse aus Brandversuchen von PV-Anlagen auf Flachdächern mit brennbarer bzw. nicht brennbarer Dämmung im Dachaufbau. Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Versuchen liegt jedoch nicht in der unterschiedlichen Brandklasse der Dämmung, sondern in der Verwendung einer zementgebundenen Platte („Cement Board Rooftop”). Der Brand der PV-Anlage auf der Dachkonstruktion mit der nicht brennbaren Platte auf der brennbaren Dämmung erlosch innerhalb weniger Minuten von selbst. Der PV-Anlagen-Brand ohne die nicht brennbare Platte auf der nicht brennbaren Dämmung entwickelte sich hingegen derart heftig, dass der Brandversuch aus Umwelt- und Sicherheitsaspekten vom Prüfinstitut abgebrochen werden musste.

Mehr dazu hier in unserer Technischen Information.

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Brandsicherheit von PV-Flachdächern:

Mit der wachsenden Solarpflicht steigen die Anforderungen an sichere Photovoltaiklösungen auf Flachdächern. Ab 2026 müssen neue gewerbliche und öffentliche Gebäude, ab 2027 sanierte Bestandsgebäude und spätestens 2029 neue Wohngebäude mit PV ausgestattet werden. Industrielle Flachdächer bieten aufgrund ihrer großen Flächen und Zugänglichkeit ideale Voraussetzungen dafür. Sie stellen Planende jedoch vor neue brandschutztechnische Fragestellungen.

Regulatorische Lücken und reale Brandursachen

Aufgeständerte PV-Anlagen sind bauordnungsrechtlich keine Bauprodukte. Ihre CE-Kennzeichnung basiert auf der Niederspannungsrichtlinie und berücksichtigt den späteren Einbauort nicht. Dachaufbau und PV-Anlage werden brandschutztechnisch getrennt bewertet. Ein europäisches Prüfverfahren für das Zusammenspiel beider Systeme fehlt bislang. Für die Praxis entsteht daraus eine relevante Bewertungslücke.

Tatsächlich entstehen Brände an PV-Anlagen überwiegend nicht durch den Dachaufbau, sondern durch elektrische Fehler: beschädigte Kabel, fehlerhafte Steckverbindungen, lose Klemmen oder überhitzte Wechselrichter. Wind- und Schneelasten können diese Risiken zusätzlich erhöhen. Versicherer empfehlen daher qualitätsgesicherte Planung, fachgerechte Montage, zertifizierte Komponenten und regelmäßige Wartung.

Vor diesem Hintergrund veröffentlichte der Gesamtverband der Versicherer im Jahr 2023 die Empfehlung VdS 6023 „Photovoltaik-Anlagen auf Dächern mit brennbaren Baustoffen“. Sie benennt Dachaufbauten, die als akzeptabel gelten, etwa Gründächer, Kiesschichten oder Stahlbetondächer. Die Richtlinie wurde jedoch überwiegend aus elektrotechnischer Perspektive erarbeitet und berücksichtigt baupraktische Zusammenhänge nur eingeschränkt. Pauschale Annahmen gegenüber brennbaren und nicht brennbaren Dämmstoffen prägen die Empfehlungen.

Brandversuche zeigen: Schutzlagen sind entscheidend

Mehrere Industrieverbände, insbesondere der Industrieverband Hartschaum (IVH), überprüften diese Annahmen in großmaßstäblichen Brandversuchen unter wissenschaftlicher Begleitung. Getestet wurden Flachdachaufbauten mit unterschiedlichen Dämmstoffen und Abdichtungen unter PV-typischer thermischer Belastung. Die Ergebnisse zeigen eindeutig: Entscheidend für das Brandverhalten ist nicht die Dämmstoffart, sondern der Schichtenaufbau oberhalb der Dämmung – insbesondere Abdichtungen sowie Trenn- und Schutzlagen.

Großbrandversuche mit EPS-gedämmten Dächern belegen, dass nichtbrennbare Schutzlagen, etwa Glasvliese oder mineralische Platten direkt unter der Abdichtung, eine wirksame Brandausbreitung verhindern. Besonders effektiv erwiesen sich zementgebundene Span- oder Faserzementplatten, die Wärme aufnehmen und verteilen. Temperaturen auf der Dämmoberfläche blieben niedrig, ein Durchbrand wurde verhindert, das Brandgeschehen blieb lokal begrenzt und selbstverlöschend.

Ein Vergleichstest mit nichtbrennbarer Dämmung ohne zusätzliche Schutzlage zeigte hingegen eine deutlich stärkere Brandintensität, sodass der Versuch aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden musste. Das verdeutlicht: Nichtbrennbare Dämmstoffe allein garantieren keinen erhöhten Brandschutz.

Fazit: Mit dem beschleunigten PV-Ausbau gewinnt die brandschutztechnische Qualität von Flachdächern weiter an Bedeutung. Entscheidend ist nicht die Brandklasse einzelner Baustoffe, sondern das Gesamtsystem Dach.