24.04.2023

Die MVV TB 2023/01 enthält zahlreiche Änderungen. Auch für EPS gibt es einen neuen Absatz: Absatz 1.4. in Anhang 4. Er ist so formuliert, dass er durchaus zu Verunsicherung bei Planern, Ausführenden, Versicherungen, Handel und Bauherren führen kann. Denn er regelt nichts neu und ist insofern keine Änderung, wird aber so dargestellt. Der neue Absatz stellt jedoch nur klar, was bereits Praxis ist. Um hier eine Hilfestellung zur Einordnung zu geben, reden wir darüber.

In diesem FAQ beantworten wir Fragen zum neuen Absatz 1.4. in Anhang 4 der MVV TB