Musterbescheinigung für steuerliche Absetzbarkeit von Dämmmaßnahmen

Kategorien: Aktuelles

28. Januar 2025

Unser Partnerverband VDPM (Verband Dämmsysteme, Putz und Mörtel) vereinfacht die steuerliche Absetzbarkeit von Dämmmaßnahmen: Auf Basis des Musters  des Bundesfinanzministeriums hat der VDPM nun eine ausfüllbare Blanko-Musterbescheinigung erstellt, um den Fachunternehmen die Handhabung so einfach wie möglich zu machen. Diese bezieht sich ausschließlich auf die Durchführung von Dämmmaßnahmen durch das entsprechende Fachhandwerk.

Hinweis: Für das ausgefüllte Beispiel der Musterbescheinigung wurde das Ausführen einer nachträglichen Wärmedämmung von Außenwänden exemplarisch verwendet.

Zu Erinnerung: Sie können über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich absetzen. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Im Jahr des Sanierungsabschlusses und im Folgejahr sind jeweils 7 % (jeweils max. 14.000 €), im zweiten Folgejahr 6 % (max. 12.000 €) der Aufwendungen von der Einkommenssteuerschuld abzugsfähig. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

Informationen rund um steuerliche Förderung sowie Musterbescheinigung zum Ausfüllen hier

Unser Partnerverband VDPM (Verband Dämmsysteme, Putz und Mörtel) vereinfacht die steuerliche Absetzbarkeit von Dämmmaßnahmen: Auf Basis des Musters  des Bundesfinanzministeriums hat der VDPM nun eine ausfüllbare Blanko-Musterbescheinigung erstellt, um den Fachunternehmen die Handhabung so einfach wie möglich zu machen. Diese bezieht sich ausschließlich auf die Durchführung von Dämmmaßnahmen durch das entsprechende Fachhandwerk.

Hinweis: Für das ausgefüllte Beispiel der Musterbescheinigung wurde das Ausführen einer nachträglichen Wärmedämmung von Außenwänden exemplarisch verwendet.

Zu Erinnerung: Sie können über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich absetzen. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Im Jahr des Sanierungsabschlusses und im Folgejahr sind jeweils 7 % (jeweils max. 14.000 €), im zweiten Folgejahr 6 % (max. 12.000 €) der Aufwendungen von der Einkommenssteuerschuld abzugsfähig. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

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