Haushaltseinigung 2024 & Kürzungen: Was bedeutet das für die Branche?  – Was wir bisher wissen.

Kategorien: Newsletter Intern

15. Dezember 2023

15.12.2023

Wochenlang wurde darüber gerätselt, wie die Ampel-Regierung auf das milliardenschwere Loch im Haushalt reagiert. Wird die Schuldenbremse gelockert oder ausgesetzt? Gibt es Steuererhöhungen? Wo drohen Kürzungen? Die Ungewissheit, wie es finanziell weitergeht, ärgerte viele Menschen und stürzte die Ampel in eine schwere Krise.

Am Mittwoch wurde nun endlich eine Lösung präsentiert. So soll die Schuldenbremse 2024 eingehalten und an Zukunftsinvestitionen festhalten werden. Das Geld dafür soll über massive Einsparungen und höhere Einnahmen reinkommen.

Was das für die EPS-Branche bzw. den Bau allgemein bedeutet, steht zum derzeitigen Zeitpunkt nicht fest, fast täglich ändert sich die Nachrichtenlage. Noch scheint sich die Ampel selbst nicht im Klaren über alle Punkte.

Aus Verbandskreisen und von Arbeitsebene der Ministerien haben wir bislang folgende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten.

  • Aus dem BMWK heißt es: Die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (2023) könne weiterhin in Anspruch genommen werden.
  • Die BEG 2024 soll noch in diesem Jahr im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Damit tritt die neue BEG mit den förderfähigen Kosten von 60.000 € mit Individuellem Sanierungsfahrplan (ISFP) und 30.000 Euro ohne ISFP am 1.1.2024 in Kraft. Das BMWK will dazu nächste Woche informieren.
  • Die Beschlüsse des Wohnungsbaugipfels (25.09.2023) zur BEG werden dem Beschluss nach den Koalitionsparteien zur Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 folgend zurückgenommen:
    Das hießt, die Anhebung des Speed-Bonus für den Heizungstausch für 2024 und 2025 von 20 auf 25 Prozent, die Erweiterung des Speed-Bonus für den Heizungstausch auf Vermieter sowie die Anhebung der Fördersätze für Einzelmaßnahmen/ steuerlichen Förderung auf 30 Prozent (bis 2025) kommen nicht.

Welche Förderung bislang gestoppt wurde:

Aufgrund der Haushaltssperre hat die Bundesregierung einige bundesweite Förderprogramme gestoppt. Neben der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) betrifft dies auch die Förderprogramme für Energieberatung.

Auch das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) hat ab dem 14.12.2023 ein überraschendes Ende genommen. Aufgrund der ausgeschöpften Mittel können derzeit keine neuen Anträge für das KFN-Programm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden, teilte das Bundesbauministerium mit.

Das Förderprogramm läuft seit März. Zusammen mit der am 1. Juni 2023 gestarteten Wohneigentumsförderung für Familien standen für beide Programme Mittel in Höhe von 1,98 Milliarden Euro zur Verfügung. Das KFN ist ein Zinsverbilligungsprogramm

Neue Anträge können gestellt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt, sagte Bundesbauministerin Klara Gewyitz.

15.12.2023

Wochenlang wurde darüber gerätselt, wie die Ampel-Regierung auf das milliardenschwere Loch im Haushalt reagiert. Wird die Schuldenbremse gelockert oder ausgesetzt? Gibt es Steuererhöhungen? Wo drohen Kürzungen? Die Ungewissheit, wie es finanziell weitergeht, ärgerte viele Menschen und stürzte die Ampel in eine schwere Krise.

Am Mittwoch wurde nun endlich eine Lösung präsentiert. So soll die Schuldenbremse 2024 eingehalten und an Zukunftsinvestitionen festhalten werden. Das Geld dafür soll über massive Einsparungen und höhere Einnahmen reinkommen.

Was das für die EPS-Branche bzw. den Bau allgemein bedeutet, steht zum derzeitigen Zeitpunkt nicht fest, fast täglich ändert sich die Nachrichtenlage. Noch scheint sich die Ampel selbst nicht im Klaren über alle Punkte.

Aus Verbandskreisen und von Arbeitsebene der Ministerien haben wir bislang folgende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten.

  • Aus dem BMWK heißt es: Die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (2023) könne weiterhin in Anspruch genommen werden.
  • Die BEG 2024 soll noch in diesem Jahr im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Damit tritt die neue BEG mit den förderfähigen Kosten von 60.000 € mit Individuellem Sanierungsfahrplan (ISFP) und 30.000 Euro ohne ISFP am 1.1.2024 in Kraft. Das BMWK will dazu nächste Woche informieren.
  • Die Beschlüsse des Wohnungsbaugipfels (25.09.2023) zur BEG werden dem Beschluss nach den Koalitionsparteien zur Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 folgend zurückgenommen:
    Das hießt, die Anhebung des Speed-Bonus für den Heizungstausch für 2024 und 2025 von 20 auf 25 Prozent, die Erweiterung des Speed-Bonus für den Heizungstausch auf Vermieter sowie die Anhebung der Fördersätze für Einzelmaßnahmen/ steuerlichen Förderung auf 30 Prozent (bis 2025) kommen nicht.

Welche Förderung bislang gestoppt wurde:

Aufgrund der Haushaltssperre hat die Bundesregierung einige bundesweite Förderprogramme gestoppt. Neben der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) betrifft dies auch die Förderprogramme für Energieberatung.

Auch das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) hat ab dem 14.12.2023 ein überraschendes Ende genommen. Aufgrund der ausgeschöpften Mittel können derzeit keine neuen Anträge für das KFN-Programm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden, teilte das Bundesbauministerium mit.

Das Förderprogramm läuft seit März. Zusammen mit der am 1. Juni 2023 gestarteten Wohneigentumsförderung für Familien standen für beide Programme Mittel in Höhe von 1,98 Milliarden Euro zur Verfügung. Das KFN ist ein Zinsverbilligungsprogramm

Neue Anträge können gestellt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt, sagte Bundesbauministerin Klara Gewyitz.