Überarbeitung des Regelwerkes Sockelrichtline mit IVH-Expertise
3. Februar 2023
06.02.2023
Die bundesweit geltende Sockelrichtlinie wird für ihre 4. Auflage neu bearbeitet. Am 2. Februar 2023 trafen sich dazu der IVH und andere Experten für die Sockelrichtlinie im Branchenzentrum für Ausbau und Fassade in Rudesheim bei Stuttgart. Das Regelwerk wird federführend herausgegeben vom Fachverband der Stuckateure (SAF) und dem Verband Garten, -Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau).
Die Sockelrichtlinie hat in den Fachkreisen eine vergleichbare Stellung wie die Flachdachrichtlinien des Zentralverbandes des Deutschen Dachhandwerkes (ZVDH). So wird die Sockelrichtlinie etwa in Streitfällen zwischen Handwerker und Bauherr als technische Ausführungsregel herbeigezogen. Sie ist damit ein Regelwerk für die ausführenden Gewerke. Der IVH trägt die Sockelrichtlinie seit ihrer 1. Auflage mit und engagiert sich deshalb auch bei der 4. Auflage. Grund für die Neubearbeitung sind verschiedene Normungsänderungen sowie neue Erkenntnisse durch Schadens- und Mangelfälle im Bau.
Die 4. Auflage wird voraussichtlich im Herbst 2023 veröffentlicht. Bis dahin finden weitere Beratungstreffen der herausgebenden Verbände und Experten der Industrie statt. Die EPS-Industrie wird durch den IVH vertreten, das nächste Treffen ist für den 15. März 2023 geplant.
Wie bei vielen anderen Fachregeln ist es auch hier für die EPS-Branche entscheidend, diese aufmerksam und beratend zu begleiten. Denn die Sockelrichtlinie stellt die Grundlagen für die fachgerechte Ausführung mit EPS im Sockelbereich dar, etwa durch zahlreiche Detailzeichnungen und konkrete Planungs- und Verarbeitungshinweise.
Foto (IVH): Im Konferenzsaal des Branchenzentrum für Ausbau und Fassade (v.l.n.r.): M. Haisch (Vorstand FHS), S. Reuter (Bauverband Baden-Württemberg), J. Klump (Protektor), M. Weißert (GF Technik FHS), H. Luik (Vorstand FHS), U. Meier (GF Technik IVH)
06.02.2023
Die bundesweit geltende Sockelrichtlinie wird für ihre 4. Auflage neu bearbeitet. Am 2. Februar 2023 trafen sich dazu der IVH und andere Experten für die Sockelrichtlinie im Branchenzentrum für Ausbau und Fassade in Rudesheim bei Stuttgart. Das Regelwerk wird federführend herausgegeben vom Fachverband der Stuckateure (SAF) und dem Verband Garten, -Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau).
Die Sockelrichtlinie hat in den Fachkreisen eine vergleichbare Stellung wie die Flachdachrichtlinien des Zentralverbandes des Deutschen Dachhandwerkes (ZVDH). So wird die Sockelrichtlinie etwa in Streitfällen zwischen Handwerker und Bauherr als technische Ausführungsregel herbeigezogen. Sie ist damit ein Regelwerk für die ausführenden Gewerke. Der IVH trägt die Sockelrichtlinie seit ihrer 1. Auflage mit und engagiert sich deshalb auch bei der 4. Auflage. Grund für die Neubearbeitung sind verschiedene Normungsänderungen sowie neue Erkenntnisse durch Schadens- und Mangelfälle im Bau.
Die 4. Auflage wird voraussichtlich im Herbst 2023 veröffentlicht. Bis dahin finden weitere Beratungstreffen der herausgebenden Verbände und Experten der Industrie statt. Die EPS-Industrie wird durch den IVH vertreten, das nächste Treffen ist für den 15. März 2023 geplant.
Wie bei vielen anderen Fachregeln ist es auch hier für die EPS-Branche entscheidend, diese aufmerksam und beratend zu begleiten. Denn die Sockelrichtlinie stellt die Grundlagen für die fachgerechte Ausführung mit EPS im Sockelbereich dar, etwa durch zahlreiche Detailzeichnungen und konkrete Planungs- und Verarbeitungshinweise.
Foto (IVH): Im Konferenzsaal des Branchenzentrum für Ausbau und Fassade (v.l.n.r.): M. Haisch (Vorstand FHS), S. Reuter (Bauverband Baden-Württemberg), J. Klump (Protektor), M. Weißert (GF Technik FHS), H. Luik (Vorstand FHS), U. Meier (GF Technik IVH)